Allgemeine Geschäftsbedingungen des Ingenieurbüros Angelika Benesch (IB-AB)
1. Allgemeines
Alle Lieferungen und Leistungen (Angebote, Auftragsannahme und Geschäfte) erfolgen aufgrund der nachstehenden AGB. Abweichende Bedingungen des Auftraggebers gelten nur mit der schriftlichen Zustimmung durch IB-AB.
2. Angebote
Die Angebote von IB-AB haben soweit nicht anders angegeben eine 3- monatige Gültigkeit. Die Angebotsabgabe kann in elektronischem (Pdf-File) oder in Papierform erfolgen. Zusicherungen, Nebenabreden und sonstige Vereinbarungen, die vor oder bei der Erteilung des schriftlichen Auftrags getroffen werden, bedürfen zur Wirksamkeit der Schriftform und sind mit dem Auftrag gesondert auszuweisen.
3. Lieferumfang
Für den Umfang der Lieferung und die Ausführung des Auftrages ist die schriftliche Auftragsbestätigung des Kunden maßgebend. Nach Auftrags-/ Projektende werden Dateien, in Absprache mit dem Auftraggeber auf handelsüblichen Datenträgern, in Papierform oder per E-Mail zur Verfügung gestellt. Die Art und Weise wird vertraglich geregelt. Alle Vorlagen und Entwürfe, welche durch IB-AB erarbeitet wurden, sind bis zum Projektabschluss bzw. bis zur vollständigen Bezahlung, Eigentum des IAB.
4. Preise und Zahlungsbedingungen
1. Alle angegebenen Preise sind Nettopreise, ohne die jeweilig gültige gesetzliche Mehrwertsteuer.
2. Soweit nicht anders schriftlich vereinbart gelten folgende Zahlungsbedingungen: 2% Skonto innerhalb 10 Tagen, 14 Tage ohne Abzug. Gültigkeit ist der Tag des Rechnungseinganges. Wird die Rechnung elektronisch übermittelt, gilt als Rechungseingangsdatum der Tag des Versands.
3. Abweichende Abmachungen über Zahlungsart und Preise sind schriftlich auf der vom Kunden unterzeichneten Auftragsbestätigung festzuhalten und müssen mit denen im jeweiligen Angebot gesondert ausgewiesenen Bedingungen übereinstimmen. Kommt der Kunde mit der Kaufpreiszahlung in Verzug, so ist IB-AB berechtigt, Zinsen in Höhe von 4% über dem jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank als durchschnittlichen Verzugsschaden für den entsprechenden Zeitraum zu verlangen. Gerät der Kunde mit der Zahlung in Verzug oder wählt er eine andere als im Auftrag vereinbarte Zahlungsweise oder liegen konkrete Anhaltspunkte für eine bevorstehende Zahlungsunfähigkeit des Kunden vor, so kann IB-AB die sofortige Zahlung aller aus der Geschäftsbedingung stammenden Forderungen verlangen. Bei schuldhaft vertragswidrigem Verhalten des Kunden, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist IB-AB berechtigt, die Leistung / das Werk zurückzunehmen und der Leistung entsprechenden Schadensersatz zu fordern.
Insofern das Zahlungsziel im Schreiben „Zahlungserinnerung“ nicht eingehalten wird ist IAB berechtigt durch die Inanspruchnahme eines Rechtsanwaltes Kosten in Höhe von 50,- EUR (netto) gesondert in Rechnung zu stellen. Diese Zahlung entbindet nicht von den angegebenen Verzugskosten.
5. Gewährleistung, Schadensersatz und Haftung
1. Das IB-AB hat alle seine Leistungen mit der, als Fachbüro zu erwartenden Sorgfalt zu erbringen.
2. Gewährleistungsansprüche können nur nach Mängelrügen erhoben werden, die ausschließlich schriftlich binnen 10 Tagen ab Übergabe der Leistung oder Teilleistung zu erfolgen hat.
3. Ansprüche auf Wandlung und Preisminderung sind ausgeschlossen. Ansprüche auf Verbesserung bzw. Nachtrag des Fehlenden sind von IB-AB innerhalb angemessener Frist zu erfüllen. Ein Anspruch auf Verspätungsschaden kann innerhalb dieser Frist nicht geltend gemacht werden.
4. Für Mängel der Leistung / des Werkes haftet IB-AB nach Maßgabe der gesetzlichen Bestimmungen. Das IB-AB ist für Inhalte der Leistung, die der Kunde bereitstellt, nicht verantwortlich. Insbesondere ist das IB-AB nicht verpflichtet, die Inhalte auf mögliche Rechtsverstöße zu überprüfen. Sollten Dritte das IB-AB wegen möglicher Rechtsverstöße in Anspruch nehmen, die aus den Inhalten der Leistung resultieren, verpflichtet sich der Kunde, das IB-AB von jeglicher Haftung gegenüber Dritten freizustellen und dem IB-AB die Kosten zu ersetzen, die diesem wegen der möglichen Rechtsverletzung entstehen.
5. Für die von IB-AB ermittelten Daten/ Befragungen und Auswertungen kann IB-AB keine Haftung auf Vollständigkeit und Richtigkeit übernehmen.
6. Die Daten und Ergebnisse sowie Kundennamen von Exklusiv- Analysen werden von IB-AB streng vertraulich behandelt. Die Weitergabe an Dritte ist in Abstimmung mit dem Erst-Auftraggeber und schriftlicher Genehmigung des Erst- Auftraggebers gestattet.
6. Rücktritt vom Vertrag
(1) Ein Rücktritt vom Vertrag ist nur aus wichtigem Grund zulässig. Die bis dahin erbrachten Leistungen werden anteilig von IB-AB berechnet und dem Schuldner in Rechnung gestellt.
(2) Bei Verzug des IB IAB mit einer Leistung ist ein Rücktritt des Auftraggebers erst nach Setzen einer angemessenen Nachfrist möglich; die Nachfrist ist mit eingeschriebenem Brief zu setzen.
(3) Bei Verzug des Auftraggebers bei einer Teilleistung oder einer vereinbarten Mitwirkungstätigkeit, der die Durchführung des Auftrages durch IAB unmöglich macht oder erheblich behindert, ist das IB-AB zum Vertragsrücktritt berechtigt.
(4) Ist IB-AB zum Vertragsrücktritt berechtigt, so behält dieses den Anspruch auf das gesamte vereinbarte Honorar, ebenso bei unberechtigtem Rücktritt des Auftraggebers. Bei berechtigtem Rücktritt des Auftraggebers sind von diesem die von IB-AB erbrachten Leistungen anteilsmäßig zu honorieren.
7. Arbeitsort und Vertragsrealisierung
(1) Wenn nicht anders vereinbart, wird das Projekt am Bürositz bearbeitet. Die anfallenden Nebenkosten werden mit der Abschlussrechnung fällig.
(2) Das IB-AB kann zur Vertragserfüllung während des laufenden Projektes weitere Fachfirmen oder notwendige Zusatzarbeiten vorschlagen.
(3) Ist der Arbeitsort der Vertragserfüllung (z.B. im Falle von Dienstleistungen, die beim Auftraggeber durchgeführt werden müssen) nicht am Sitz von IB-AB werden Anfahrtskosten, Übernachtungskosten und weitere Kosten, die durch diese Auftragserfüllung anfallen, dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.
8. Ansprüche
Schadensansprüche aus positiver Vertragsverletzung, aus Verschulden bei Vertragsabschluss und aus unerlaubter Handlung sind gegen das IB-AB ausgeschlossen.
9. Datenschutz
(1) Das IB-AB ist zur Geheimhaltung aller vom Auftraggeber erteilten Informationen verpflichtet.
(2) IB-AB ist außerdem zur Geheimhaltung seiner sonstigen dem Auftrag zuzuordnenden Tätigkeiten verpflichtet, wenn und solange der Auftraggeber an dieser Geheimhaltung ein berechtigtes Interesse hat.
10. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort sowie ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich aus diesem Vertragsverhältnis ergebenden Streitigkeiten ist der Sitz vom IAB. Auf dem vorliegenden Vertrag ist ausschließlich deutsches Recht anwendbar.
11. Schlussbestimmungen
(1) Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag ohne Zustimmung des IB-AB auf Dritte zu übertragen.
(2) Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen nicht berührt
(Salvatorische Klausel).
Ingenieurbüro Angelika Benesch Kurze Str. 28 44137 Dortmund (IB-AB)
Dipl.-Ing. Angelika Benesch
Dortmund, 01.02.2011
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